Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber. Bei mangelnder Fachkunde oder zur Unterstützung kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
hinzugezogen werden.
Nein. Der oder die Sicherheitsbeauftragte untersützt lediglich den Arbeitgeber durch Informieren der Mitarbeiter über sicheres Verhalten,
hat jedoch über die Vorbildfunktion hinaus keine Weisungsbefugnis.
Gefährdungsbeurteilungen müssen spätestens vor der Inbetriebnahme neuer Arbeitsmittel
durchgeführt werden. Besser ist die Durchführung vor der Anschaffung um unnötige Kosten zu vermeiden.